Beim Krefelder Karneval auf Glas verzichten

Stadt, Rettungsdienst und Polizei fordern, auf Plastik umzusteigen. Sie erinnern Eltern auch an den Jugendschutz.

Krefeld. Polizei, Rettungsdienst und der Fachbereich Ordnung der Stadt Krefeld appellieren an alle Jecken, auf Glas zu verzichten. Das gelte vor allem während der Karnevalsumzüge. Beim Getränkeausschank auf der Straße wird bereits die Verwendung von Plastikbechern vorgegeben. Begleitend dazu bitten die Lebensmittelkontrolleure des Fachbereichs Ordnung die Gastronomiebetriebe während der Umzüge auf Gläser zu verzichten.

Bei den Karnevalsumzügen in Verberg, Uerdingen und in der Innenstadt arbeiten die Polizei und der Fachbereich Ordnung eng zusammen. So kontrollieren Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst Kinder und Jugendliche auf verbotenen Konsum von Alkohol und Tabak. Denn Alkohol und Zigaretten sind laut Jugendschutz tabu, erinnert der Fachbereich Jugendhilfe die Eltern.

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen lediglich alkoholische Getränke wie Bier und Wein trinken. Tabak oder anderer Alkohol wird vor Ort vernichtet. Alkoholisierte Jugendliche werden zu der vom Fachbereich Jugendhilfe eingerichteten Betreuungsstelle gebracht. Dort werden sie versorgt und in die Obhut der Erziehungsberechtigten übergeben.

Der Treffpunkt am Kreisverkehr bei Haus Ritte zum Kinderkarnevalszug am Samstag in Verberg wird neu organisiert. Erstmals gibt es einen Getränke- und einen Imbissstand. Hier werden kleine Snacks wie Pommes und Pizzabrötchen angeboten.

Von einer Bühne wird der Zug kommentiert, der um 11.11 Uhr beginnt. Die Karnevalsgesellschaft (KG) Verberg als Veranstalter weist darauf hin, dass die Veranstaltung am Kreisverkehr Haus Ritte rund eine halbe Stunde nach dem Zug beendet ist und dann der Kreisverkehr für den öffentlichen Verkehr freigegeben wird. In unmittelbarer Nähe zum Geschehen werden auf dem Flünnertzdyk Toiletten bereitgestellt. Wer stattdessen in die Büsche geht, muss mit Bußgeldern rechnen. Etwa 30 zusätzliche Sicherheitskräfte kontrollieren die Absperrungen und die ordnungsgemäße Entsorgung von Leergut in Glascontainer.

Außerdem mahnt der Fachbereich Jugendhilfe, dass Jugendliche öffentliche Tanzveranstaltungen nach 24 Uhr nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person besuchen dürfen. Diese muss von den Eltern beauftragt und mindestens 18 Jahre alt sein.

Auskünfte über die Jugendschutzbestimmungen gibt Birgit Plüm vom Fachbereich Jugendhilfe unter Telefon 86 32 85. Bei ihr gibt es auch die Broschüre „Karneval und Jugendschutz“, die vor allem für Vereine und Veranstalter entwickelt wurde.