"Wir haben das Verfahren umgehend eingestellt", sagte Oberstaatsanwalt Hans Dieter Menden auf WZ-Anfrage. "Es haben sich keine Anhaltspunkte für ein strafrechtliches Verhalten ergeben."
Wie berichtet, hatte es zunächst vor zwei Jahren eine fehlerhafte 800.000-Euro-Überweisung an ein Unternehmen gegeben, das kurz darauf Insolvenz anmeldete. Die Panne war erst diesen Mai bekanntgeworden. Im April wurden noch vier weitere Falschüberweisungen - rund 600.000, 3700 und zweimal 4000 Euro - festgestellt.