Bayer: Leitung entspricht Gesetz
Firma kontert mit Rechtsprüfung durch einen Düsseldorfer Staatsrechtler. Der Gesetzgeber betone, dass die Pipeline dem Allgemeinwohl diene und zur Stärkung des gesamten Chemie- und Kunststoffstandortes NRW beitrage.
Kreis Mettmann. Gut 48 Stunden, nachdem die Stadt Monheim mit einem verfassungsrechtlichen Gutachten des Kölner Juristen Stefan Muckel den geplanten Kohlenmonoxid-Pipeline-Bau der Firma Bayer als verfassungswidrig eingestuft hatte, kontert das Leverkusener Unternehmen mit einer eigenen Rechtsprüfung.
"Das Gesetz, das die rechtliche Grundlage zum Bau und Betrieb einer Kohlenmonoxid-Leitung durch die Bayer MaterialSciene AG zwischen den Chemieparks in Dormagen und Krefeld-Uerdingen schafft, genügt im vollen Umfang den bundes- und landesverfassungsrechtlichen Anforderungen", ist die Bilanz von Professor Johannes Dietlein von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, ein auf Eigentumsrecht spezialisierten Staatsrechtler.
Das Gesetz berechtige Bayer unter anderem dazu, die von den Bauaktivitäten betroffenen Grundstücksteile für die Zeit der Bauarbeiten zu nutzen. Der Gesetzgeber betone, dass die Pipeline dem Allgemeinwohl diene und zur Stärkung des gesamten Chemie- und Kunststoffstandortes NRW beitrage.
Kaum ein Thema bewegt zurzeit die Gemüter mehr als die geplante Kohlenmonoxid-Pipeline der Bayer MaterialScience quer durch den Kreis Mettmann. Aus diesem Grund lädt die Westdeutsche Zeitung für Donnerstag, 19. Juli, ab 19 Uhr zu ener Podiumsdiskussion in die Aula am Berliner Ring in Monheim ein.
Auf dem Podium nehmen die Bürgermeister Thomas Dünchheim (Monheim) und Günter Scheib (Hilden) wieso Vertreter der Bürgerinitiativen und der Bayer MaterialScience Platz. Auch ein Landtagsmitglied ist dabei. Die Gesprächsleitung übernehmen WZ-Chefredakteur Friedrich Roeingh und Lothar Leuschen, Redaktionsleiter Kreis Mettmann.