Mord an Mirco: Täter ficht Urteil an
Rechtsanwalt legt kurz vor Fristablauf Revision ein.
Krefeld. Mircos mutmaßlicher Mörder Olaf H. (46) hat Revision gegen das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Krefeld eingelegt. Er war am Donnerstag vergangener Woche wegen Mordes an dem Jungen zur Höchststrafe verurteilt worden: lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Der Revisionsantrag sei am Nachmittag eingegangen, bestätigte ein Gerichtssprecher. Die Frist wäre um Mitternacht abgelaufen.
Rechtsanwalt Gerd Meister, der gegenüber unserer Zeitung bereits unmittelbar nach dem Urteilsspruch die Revision angekündigt hatte, begründete den Antrag allerdings noch nicht.
Dafür hat er laut Gesetz einen Monat Zeit, sobald seinem Mandanten die schriftliche Urteilsbegründung des Krefelder Schwurgerichts zugestellt ist. Dann entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH), ob er die Revision zulässt.
Im Gespräch mit unserer Zeitung sagte Meister, er halte die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld seines Mandanten für „angreifbar“. Die schließt eine Freilassung seines Mandanten nach 15 Jahren Haft aus. Wie er den Revisionsantrag begründen werde, könne er aber erst nach sorgfältigem Studium der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.
Für Olaf H. bedeutet dies, dass das Urteil der Schwurgerichtskammer bis zu einer Entscheidung des BGH nicht rechtskräftig wird, er also vorläufig in Untersuchungshaft bleibt.
Der Verbleib von Olaf H. in der U-Haft ist ein weiteres Ziel von Verteidiger Meister: „Dort sind die Bedingungen für eine Betreuung und eine Therapie wesentlich besser als im normalen Vollzug.“ Sein Mandant habe inzwischen einer Therapie zugestimmt, an deren Ende vielleicht auch sein Motiv für den Mord klar werden wird.