Wie ein Sprecher bestätigte, warten die Mönche weiter auf absolute Rechtssicherheit.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheide demnächst noch über eine Nichtzulassungsbeschwerde des Mannes, dessen angebliche Ansprüche auf Teile der Millionen mehrfach abgewiesen worden waren. Ein früherer Abt des Benediktinerklosters auf der Schwäbischen Alb hatte vier Millionen Euro heimlich auf einem Wertpapier- und einem Spendenkonto gebunkert.
Nach seinem Tod 2013 wurden die Unterlagen dazu in einem alten Sekretär gefunden. Das Oberlandesgericht hatte verschiedene Klagen auf Herausgabe eines Teils der Summe später abgewiesen. Vermutlich soll das Geld später in den Erhalt der Bausubstanz des uralten Klosters fließen.