Kita-Streit: Eltern-Klage abgewiesen
Schadensersatz forderten Düsseldorfer Eltern von der Stadt, weil ihre Tochter keinen Platz in der Kinderbetreuung bekommen hatte. Die Klage wurde jetzt vom Oberlandesgericht abgewiesen, wie Presssprecher Mihael Pohar bestätigte.
Die Eltern hätten weitere Beratungsangebote in Anspruch nehmen müssen, heißt es in dem Urteil, das inzwischen rechtskräftig ist.
Die Rechtsanwaltsgesellschaft Hotstegs vertrat die Eltern in dem Prozess. Die hatten ihre Tochter im Sommer 2013, sieben Wochen nach der Geburt, im Kita-Navigator der Stadt angemeldet und alle angebotenen Betreuungsmöglichkeiten ausgewählt. Vom Sommer 2014 an sollte das Kind aufgenommen werden. „Sie wollten alles richtig machen“, berichtet der Fachanwalt, der selbst Vater zweier Kinder ist.
Doch die Familie erhielt keinen Platz, erst ab Mai 2015 kam das Mädchen in einer privaten Kindertagesstätte unter. In der Zeit konnte die Mutter nicht arbeiten. Den Verdienstausfall und die Mehrkosten der privaten Kita wollten die Eltern von der Stadt ersetzt bekommen.
Das Oberlandesgericht stellte fest, die Stadt habe ihre Pflichten nicht verletzt. Es reiche nicht, das Kind im Kita-Navigator anzumelden. Die Eltern sind verpflichtet, auch weitere Beratungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Es genüge nicht, wenn Kontakte zu freien Trägern wie Arbeiterwohlfahrt oder Diakonie aufgenommen würden. Hotstegs kritisiert, mit dem Urteil werde Städten Tür und Tor für ein unübersichtliches Beratungsverfahren eröffnet. si