Duisburg Loveparadekatastrophe: Fünf Schadenersatzprozesse beginnen im Herbst

Duisburg (dpa). Im Herbst beginnen fünf Schadenersatzprozesse zum Loveparade-Unglück in Duisburg von 2010. Das teilte das Landgericht Duisburg am Donnerstag mit. Im ersten Verfahren ab dem 1. September verklagt ein 53-Jähriger Feuerwehrmann die Veranstaltungsfirma sowie deren Chef Rainer Schaller und das Land Nordrhein-Westfalen auf eine Entschädigung in Höhe von 65 000 Euro.

Gedenken am Fuß der Rampe, wo die meisten Opfer starben. (Aufnahme 2014)

Foto: Martin Gerten

Vier weitere Klagen werden am 12. November verhandelt. Dabei verlangen die Klägerinnen im Alter zwischen 36 und 53 Jahren aus Duisburg, Ratingen und Kevelaer Schadenersatzsummen zwischen 34 000 und 100 000 Euro. Ihre Klage richtet sich zusätzlich gegen die Stadt Duisburg.

Die Kläger machen die Beklagten für eine fehlerhafte Planung und Durchführung des Technofestivals verantwortlich, bei dem im Gedränge 21 Menschen getötet und mehr als 500 verletzt wurden. Sie geben an, wegen des Geschehens an posttraumatischen Belastungsstörungen erkrankt zu sein. Stadt, Land und Veranstalter sehen sich dagegen nicht in der Verantwortung für die Katastrophe. Insgesamt sind am Landgericht vierzehn Zivilklagen wegen der Loveparade 2010 anhängig.