Erste Hilfe zur Wahl: Können Schreibfehler in der Wahl-Kabine korrigiert werden?
In unserer Erste-Hilfe-Serie beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl. Diesmal Wahlhelfer, Dresscode für den Urnengang und was passiert, wenn der Wähler sich in der Kabine verschreibt.
Berlin. Was wäre die Bundestagswahl ohne die vielen Helfer? Insgesamt sind laut Städte- und Gemeindebund am 24. September 650.000 Wahlhelfer in 90.000 Wahllokalen im Einsatz. Zwar sind das größtenteils kommunale Mitarbeiter. Aber auch viele Freiwillige werden gebraucht. Laut Gesetz steht Wahlhelfern ein „Erfrischungsgeld“ zu, es wurde extra von 21 auf 25 Euro für den ganzen Tag erhöht. Wahlvorstände erhalten 35 Euro. Manche Kommunen legen noch was drauf. Auch gibt es diesmal eine Urkunde. Denn bei der Wahl zu helfen, ist ja auch so etwas wie staatsbürgerliche Pflicht. Meist wird der Wähler freundlich von den Wahlhelfern im Wahllokal empfangen.
Wenn man dann in der Kabine sein Kreuz macht und plötzlich merkt, auweia, Irrtum, verwählt, was dann? Dann kommt der Wahlhelfer wieder ins Spiel: Denn wer sich verschreibt, bekommt von ihm einen neuen Stimmzettel ausgehändigt, nachdem er den alten vor den Augen des Wahlvorstands zerrissen hat.
Es gibt übrigens keinen Dresscode beim Urnengang. Jedermann oder jede Frau kann anziehen, was er oder sie will. Was freilich nicht akzeptiert wird ist, wenn auf dem Hemd oder auf der Jacke eindeutige Präferenzen für eine Partei aufgedruckt sind. Das muss dann abgedeckt werden. Denn Parteienwerbung ist im Wahllokal verboten. (has)