NRW-Wahlen Landtagswahl im Flutgebiet - Wählen in Zelten und Pfarrämtern

Aufgrund der Flutkatastrophe vor zehn Monaten können nicht in allen Schulen und Kitas NRWs die Wahllokale aufgesucht werden. Gewählt werden kann aber trotzdem bei der Feuerwehr, in Zelten oder Pfarrheim.

Wie hier in Kiel, sollen Bürger in den Flutgebieten in NRW in unter anderem Zelten wählen können.

Foto: dpa/Frank Molter

Am Tag der Landtagswahl ist die Horror-Flut zehn Monate her. In einigen Orten stimmen die Bürger in provisorischen Wahllokalen ab, weil die angestammten Räume noch nicht wieder zur Verfügung stehen. Gewählt wird in Zelten oder auch in einem Pfarrheim.

In Gemünd, dem vom Hochwasser schlimm getroffenen Ortsteil von Schleiden in der Eifel, bietet das Feuerwehrgerätehaus drei Wahllokalen ein Quartier. Im Hauptort Schleiden stimmen die Bürger in einer Realschule über den Landtag ab. Insgesamt vier Wahllokale von zwölf Stimmbezirken sind in Provisorien untergebracht.

Auch in der historischen Stadt Bad Münstereifel können die Wähler nicht den gewohnten Gang gehen. In der Kernstadt würden vier Wahllokale wegen des derzeitigen Wiederaufbaus nach dem Hochwasser nicht genutzt, teilte die Stadt mit. Nun wird in einer Grundschule in Zentrum abgestimmt. In zwei weiteren Ortschaften werden die Wahlräume in ein Gemeindehaus und in einen Kindergarten verlegt.

In der historischen Stadt Stolberg bei Aachen wird es wie zur Bundestagswahl im vergangenen September ein Wahllokal in einem Zelt geben. Es soll am Donnerstag errichtet werden - in der Nähe des Flusses Vicht, der im Juli 2021 das zerstörerische Hochwasser brachte. Im idyllischen Kornelimünster, einem Ortsteil von Aachen, ist ein Wahllokal aus einer Grundschule in ein Pfarrheim verlegt worden.

Auch in Swisttal westlich von Bonn wird im Ortsteil Miel wieder ein Zelt als Wahllokal aufgebaut. Denn das von den Bürgern in Eigenleistung errichtete Dorfhaus stand vollständig unter Wasser und ist noch nicht wieder hergerichtet. Die ebenfalls vom Hochwasser betroffene Stadt Rheinbach kann am 15. Mai in allen angestammten Wahllokalen die Wahl durchführen.

(dpa)