Die wichtigsten Änderungen bei den Steuern
Düsseldorf. Der Jahreswechsel bringt für die Bundesbürger wieder zahlreiche Neuerungen und Änderungen bei den Steuern. Wir haben für Sie die wichtigen Änderungen zusammengestellt — und wie Sie jetzt handeln sollten.
Für Steuersünder wird es künftig teurer, in die Legalität zurückzukehren. Auch der Kauf von Immobilien verteuert sich mancherorts deutlich.
Auf Zinsen, Dividenden und Wertpapiergewinne wird seit 2009 nicht nur die 25-prozentige Abgeltungsteuer, sondern auch „Gotteslohn“ in Form von Kirchensteuer fällig. Bisher mussten die Kirchen dabei auf die Ehrlichkeit ihrer Mitglieder vertrauen. Doch ab 2015 greift ein automatisiertes Verfahren. Die Banken mit Sitz in Deutschland sind dann gesetzlich verpflichtet, zusätzlich zur Abgeltungsteuer automatisch auch die Religionszugehörigkeit beim Finanzamt und/oder Kunden abzufragen — und die Kirchensteuer von acht oder neun Prozent (je nach Bundesland) der Abgeltungssteuer einzubehalten und direkt an den Fiskus abführen. Die Finanzverwaltung leitet das Geld dann an die jeweilige Religionsgemeinschaft weiter. Die Banken rufen die Information zur Religionszugehörigkeit jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn ab.
Tipp: Wer mit dem Abruf der Religionszugehörigkeit nicht einverstanden ist, kann beim BZSt einen so genannten Sperrvermerk setzen lassen — dann steht er aber in der Pflicht, den Gotteslohn in der jährlichen Steuererklärung anzugeben — ein lästiger Mehraufwand gegenüber dem automatischen Abzug.
Das neue Klimaschutzpaket der Bundesregierung macht es möglich: Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung klimagerecht dämmen und sanieren, sollen Steuervorteile bekommen, wie es der Kabinettsbeschluss vorsieht. Demnach dürfen ab 2015 mindestens zehn Prozent der Sanierungskosten über zehn Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden. Die konkreten Regeln sind aber noch Verhandlungssache zwischen Bund und Ländern.
Immobilienkäufe in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland werden teurer. Denn in beiden Bundesländern beträgt die Grunderwerbsteuer künftig 6,5 Prozent. Dadurch verteuert sich der Erwerb einer 300.000 Euro teuren Immobilie um bis zu 4.500 Euro, rechnet die Postbank vor.
Tipp: Wer diese Mehrkosten vermeiden möchte und sich mit dem Verkäufer ohnehin schon handelseinig ist, sollte noch 2014 den notariellen Kaufvertrag unterschreiben.
Härtere Bandagen gegen Steuersünder: Eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben, um bislang verschwiegene Einkünfte zu erklären, wird ab 2015 viel teurer und schwieriger als bisher: Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zahlung einer zusätzlichen Geldsumme straffrei bleibt, halbiert sich von 50.000 Euro auf 25.000 Euro. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen verlangt der Fiskus künftig gestaffelte Strafzuschläge.
Bei Hinterziehungssummen von 25.000 bis 100 000 Euro beträgt der Zuschlag zehn Prozent, darüber hinaus 15 Prozent (bis eine Mio. Euro) oder gar 20 Prozent der Hinterziehungssumme (mehr als eine Mio. Euro). Die hinterzogenen Steuern muss man ohnehin für die vergangenen zehn Jahre nachversteuern - und Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr zahlen, um straffrei zu bleiben. Ein zweifelhaftes Vergnügen.
Tipp: Wer keine reine Weste hat, sollte keinesfalls länger warten. Denn ab 2015 wird es teurer und mühevoller, wieder eine weiße Weste zu bekommen.