Was tun, wenn der Urlaub schiefgeht?
Düsseldorf. Mit Kleidervorschriften muss sich Dietmar M. (Name geändert) das ganze Jahr rumschlagen. Drum dachte er, bei seinem Aufenthalt auf Kreta auf gediegene Kleidung verzichten zu können.
Mit einer Dreiviertel-Hose spazierte er abends in das Hotel-Restaurant. Dort wurde er von einem Kellner abgewiesen - mit Hinweis auf die Kleiderordnung, die für Herren lange Hose vorsieht.
414 Euro forderte M. daraufhin vom Reiseveranstalter zurück. Im Katalog sei von restriktiver Kleiderordnung nicht die Rede gewesen. Der Fall landete vor Gericht, wo dem Veranstalter letztlich Recht gegeben wurde. Eine lange Hose im Restaurant zu verlangen, sei landestypisch.
Pech für das Ehepaar, denn mit kleineren Einschränkungen und ortstypischen Besonderheiten müssen Urlauber leben. Nicht aber mit groben Mängeln und Abweichungen von der tatsächlichen Reiseleistung. Wer also ein Fünf-Sterne-Hotel bucht, aber in einer Bruchbude hinterm Einkaufszentrum landet, hat allen Grund zur Beschwerde.
Bei schwerwiegenden Mängeln, die dazu berechtigen, den Reisepreis um die Hälfte zu mindern, kann die Buchung sogar storniert werden. Etwa wenn Baumaschinen von morgens bis Mitternacht röhren.
Reiseexperten warnen aber vor Schnellschüssen. Stellt sich im Nachhinein der Mangel als unbegründet heraus, bleibt der Urlauber womöglich auf den Kosten für einen Umzug in einer anderes Hotel oder die Heimreise sitzen.
Ohnehin müssen sich enttäuschte Reisende genau überlegen, ob sich der Aufwand für eine Reklamation oder gar Klage lohnt. "Es kommt auf den Einzelfall an", sagt Rechtsanwältin Beate Wagner von der Verbraucherzentrale.
Selbst eine zwölfstündige Flugverspätung könne nur zu einem Minderungsbetrag von unter 30 Euro führen. "Man sollte das Verhältnis von Aufwand und Nutzen genau abwägen."
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