Wer zahlt, wenn der Weihnachtsbaum brennt?
Im Fall der Fälle springt die Hausratversicherung ein — aber nicht bei zu großem Leichtsinn.
Düsseldorf. Am besten ist es ja, wenn der Weihnachtsbaum und umstehendes Mobiliar erst gar nicht in Brand geraten. Wenn es dann aber doch mal passiert: Zahlt dann die Hausratversicherung?
Grundsätzlich ja, aber nur unter einer Bedingung: Der Baum darf nicht unbeobachtet gewesen sein. Offenes Feuer — und dazu gehören brennende Kerzen — muss bewacht werden. Der Versicherungsnehmer ist also verpflichtet, sich im selben Raum aufzuhalten wie die brennenden Kerzen. Wenn er den Raum verlässt, muss er sie ausblasen.
Kommt der Versicherungsnehmer seiner Aufsichtspflicht nicht nach, geht er im Schadensfall leer aus. Die Beweisfrage ist bei so einem Schaden immer knifflig — hat er die Aufsichtspflicht verletzt oder nicht? Gut ist es, wenn man Zeugen nennen kann, die alles mitverfolgt haben. Sollten Kerzen nur etwas versengen, zahlt die Versicherung übrigens nicht. Begründung: Die Hausratversicherung zahlt nur bei offenem Feuer.