Wie der Staat beim Sanieren hilft

Wer seine Heizung erneuert, spart teure Energiekosten: Die Regierung hat die Fördermittel jetzt ausgeweitet.

Düsseldorf. Bis zu 90 Prozent des Energieverbrauchs im Haus verschlingen Heizung und Warmwasser. Ungedämmte Häuser und ineffiziente Heiztechnik belasten daher überproportional die Haushaltskasse. Um Kosten zu reduzieren, sollten Eigentümer älterer Gebäude ihr Objekt sanieren. Die Bundesregierung unterstützt energetische Verbesserungen dieses Jahr mit mehr als 300 Millionen Euro zusätzlich.

Insgesamt stehen 1,8 Milliarden Euro für Dach- und Fassadendämmung oder den Einbau einer neuen Heizung zur Verfügung. „Das neue KfW-Programm sorgt dafür, dass die Gebäudesanierung weiteren Schub bekommt“, sagt Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU). „Wir wollen unkompliziert und unbürokratisch fördern. Die Bürger sollen direkt profitieren.“

Die zusätzlichen Fördermillionen fließen vorrangig in die CO2-Gebäudesanierungs-programme der KfW Bank.

Das Programm Nr. 430 ermöglicht direkte Zuschüsse auf das Konto von Investoren. Die Zuschussvariante eignet sich besonders für einzelne Modernisierungsmaßnahmen, etwa den Austausch der Heizungsanlage, die Erneuerung von Fenstern und Türen oder der Einbau einer modernen Lüftungsanlage.

Für Einzelmaßnahmen können Eigentümer einen Zuschuss von bis zu zehn Prozent pro Maßnahme einstreichen. Lag die bisherige Höchstförderung bei maximal 3750 Euro, so sind künftig bis zu 5000 Euro möglich.

Für Komplettsanierer, die ihr Haus mit Hilfe umfangreicher Baumaßnahmen auf ein sehr hohes Energiesparniveau bringen wollen, stellt die KfW Bank bis zu 18 750 Euro als einmaligen Zuschuss bereit.

Im Programm 151 gewährt die KfW Bank langfristige Kredite ab 1,0 Prozent Effektivzins. Zusätzlich erhalten Investoren einen Tilgungszuschuss von bis zu 17,5 Prozent der Kreditsumme, wenn nach der Sanierung ein bestimmtes Effizienzniveau erreicht wird. Das Programm können sowohl Eigentümer als auch Mieter nutzen.

Gefördert werden alle energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie der Umbau von denkmalgeschützten Häusern. Die KfW vergibt Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, allerdings nicht mehr als 75 000 Euro pro Wohneinheit. Erreicht das Objekt nach dem Umbau das höchste Sanierungslevel, das KfW-Effizienzhaus 55, gewährt die staatliche Förderbank bis zu 13 125 Euro als Tilgungszuschuss.

Wichtig: Förderanträge können Bauherren ab 1. März stellen, allerdings nicht direkt bei der KfW Bank, sondern über eine Geschäftsbank in Deutschland.

Wer sich bei der Planung und später bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen von einem Energieberater begleiten lässt, der erhält im Förderprogramm 431 einen Zuschuss von bis 50 Prozent zu den Beraterkosten.

Der Förderhöchstbetrag hat sich 2012 auf 4000 Euro erhöht — davor lag der Satz bei 2000 Euro.

Positiv: Der Zuschuss ist mit anderen Fördermaßnahmen kombinierbar.