Der entschlüsselte Medaillenplan
Innenministerium muss Förderung und Planziele offenlegen.
London. Das Bundesinnenministerium (BMI) muss die vereinbarten Medaillenziele mit Sportverbänden für die Olympischen Spiele in London gegenüber Journalisten offenlegen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren (Aktenzeichen VG 26 L 377.12) entschieden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Beschwerde angefechtet werden.
In den Vereinbarungen hat das für den Sport zuständige Ministerium nach den Olympischen Spielen 2008 in Peking mit Verbänden im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) diverse Regelungen getroffen — unter anderem, welche und wie viele Medaillen jeweils geholt werden sollen und welcher Platz in der Nationenwertung angepeilt wird.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich mag sich damit nicht anfreunden. Man sei gegenüber dem Sportausschuss offen in der Informationspolitik. „Aber es gibt auch Dinge in den täglichen Absprachen, die man nicht an die große Glocke hängen muss. Wir versuchen einen vernünftigen Weg zu gehen, der die Interessen der Steuerzahler wahrt“, sagte der CSU-Politiker.
Das Gericht sieht das anders: Nach dem Berliner Pressegesetz seien alle Behörden verpflichtet, der Presse zur Erfüllung ihrer Aufgabe Auskünfte zu erteilen, begründete das Gericht nun seine Entscheidung. Das BMI habe demnach durch das Begehren „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Verbände verletzt“ gesehen. Es bestehe aber ein öffentliches Interesse an Informationen, welche Platzierungen die einzelnen Verbände bei Olympia anstreben würden.
Laut einem Sprecher prüft das Ministerium nun, ob Rechtsmittel gegen den Entscheid eingelegt werden sollen. Dafür hat das BMI zwei Wochen Zeit. Unklar ist allerdings, ob der Anspruch sofort erfüllt werden muss. Ein Journalist hatte Anfang Juli Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, nachdem eine Tageszeitung mehrfach vergeblich bei DOSB und Ministerium die Vorgaben erfragt hatte.