Gericht: Boxverbands-Wahl ungültig

Hamburg (dpa) - Der Bund Deutscher Berufsboxer (BDB) steht ohne rechtsgültige Führung da. Vor dem Amtsgericht Norderstedt ist nun die am 10. Juni abgehaltene Wahl von Thomas Pütz (Kaltenkirchen) zum BDB-Präsidenten und Michael Facklam zum BDB-Vizepräsidenten Verwaltung für ungültig erklärt worden.

Amtsrichter Burghard Schwarz folgt damit der Auffassung der klageführenden Ebby Thust (Frankfurt), Enno Werle (Kaiserslautern) und Hagen Sevecke (Hattersheim).

Die Boxmanager sehen bei beiden Funktionären nicht satzungskonforme Vermengungen von ehrenamtlichen Tätigkeiten mit ihren beruflichen Existenzen. Pütz ist Inhaber von Pütz Security. Das Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen steht als Ordnungsdienst für die Events von Universum-Boxpromotion des Promoters Klaus-Peter Kohl mit diesem ebenso in enger geschäftlicher Beziehung wie Facklam, der Steuerberater von Kohl ist.

BDB-Präsident Pütz ließ offen, ob er gegen das jetzt gesprochene erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt wird, da ihm der genaue Wortlaut des Urteils noch nicht vorliegt. „Der BDB sanktioniert leider nur noch ganz wenige Boxveranstaltungen in Deutschland. Damit dürfte sich die Verbandstätigkeit und somit die von mir geleistete Vorstandsarbeit bald von selbst erledigen“, sagte Pütz. Eine Generalversammlung in diesem Jahr soll über die Zukunft des BDB entscheiden.

Pütz war im Juni 2010 im zweiten Anlauf gewählt worden, nachdem die Erstauflage zwei Monate zuvor wegen Verstößen gegen die Satzung annulliert worden war. Schon da wurden Zweifel an der Rechtmäßigkeit wegen der Verquickung von Amt und Geschäft laut. Ein Mitglied kündigte an, die Wahl erneut anfechten zu wollen. Der BDB hat rund 400 Mitglieder.