Bundestag beschließt Anti-Doping-Gesetz
Berlin (dpa) - Das Anti-Doping-Gesetz hat nach langen kontroversen Debatten in Sport und Politik die entscheidende Hürde genommen. Mit den Stimmen der Union und der SPD beschloss der Bundestag die Regelung, gegen die vor allem der organisierte Sport immer wieder Bedenken geäußert hatte.
Die Zustimmung für das Gesetz durch den Bundesrat gilt als sicher. Damit müssen voraussichtlich vom 1. Januar 2016 an Dopingsünder und ihre Hintermänner erstmals auch mit hohen Haftstrafen rechnen.
Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte, die Regelung sei eine „Kampfansage an Täuscher, Trickser und Betrüger“. Sie werde den Sport „sauberer, sicherer und ehrlicher“ machen. Für Innenminister Thomas de Maizière (CDU) ist das Gesetz ein großer Schritt nach vorn im Kampf gegen Sportbetrüger. „Es soll abschrecken und gleichzeitig bei der Aufdeckung von kriminellen Doping-Strukturen helfen“, sagte de Mazière im Interview der Deutschen Presse-Agentur. Zugleich betonte er: „Ich möchte aber nicht alle Leistungssportler zu potenziellen Dopern machen.“
Das Gesetz sieht unter anderem ein Verbot des Selbstdopings und des Besitzes entsprechender Substanzen vor. Die Sanktionen schließen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ein. Hintermänner müssen in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. Die Grünen stimmten im Bundestag gegen die Vorlage. Sie halten strafrechtliche Sanktionen für nicht angebracht. Die Linke enthielt sich. Sie hatte weitergehende Maßnahmen gefordert.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßte zwar grundsätzlich das Gesetz, wiederholte aber in einer ersten Stellungnahme seine Bedenken. „An einem Punkt sind wir nach wie vor skeptisch, nämlich im Hinblick auf die Strafbarkeit des Selbstdopings und des Besitzes von Dopingmitteln in geringer Menge“, teilte die Dachorganisation des deutschen Sports mit. Der DOSB befürchtet, dass das Strafrechtssystem das Sportrecht aushebeln könnte, wenn ein gesperrter Dopingsünder vor Gericht mangels Beweisen freigesprochen würde.
Trotz der Bedenken des DOSB sei das Gesetz nicht gegen den organisierten Sport gerichtet, betonte de Mazière. „Im Gegenteil: Das Gesetz soll den organisierten Sport in seinen Bemühungen gegen Doping unterstützen“, sagte der Innenminister. Es werde helfen, organisierte kriminelle Dopingstrukturen im Sport aufzudecken und zu zerschlagen. „Das Gesetz schützt gerade die sauberen Sportler und die Integrität des Sportes. In diesem Ziel sind wir uns mit dem DOSB völlig einig.“
Wegen Betrugs strafbar macht sich ein Leistungssportler, bei dem Dopingmittel entdeckt werden, künftig aber nur dann, wenn er sich mit ihnen Vorteile verschaffen will, erläuterte Justizminister Maas im Bundestag. Mit dieser Einschränkung wurde den Einwänden zahlreicher Spitzensportler Rechnung getragen. Sie fürchten, ihnen könnten verbotene Substanzen untergeschoben werden.
Maas wies in der Debatte daraufhin, dass wegen Bedenken von Sportlern und Verbänden der Entwurf auch in anderen Punkten nachgebessert worden sei. Dazu gehöre die Regelung, dass straffrei bleibt, wer sich vom Doping lossagt und zurück in die Legalität will.
Der Justizminister sieht in dem Anti-Doping-Gesetz einen Pluspunkt für die Bewerbung Hamburgs für die Olympischen Spiele 2024. Das Gesetz zeige, „wie ernst wir die Bewerbung nehmen“. Im internationalen Vergleich liege Deutschland damit deutlich vorne. Das Internationale Olympische Komitee (IOC), der Weltfußball-Verband FIFA und andere Verbände sollten Großereignisse nur noch in Länder mit Anti-Doping-Gesetzen vergeben, forderte Maas.