DOSB verabschiedet Anti-Doping-Resolution

Wiesbaden (dpa) - Die Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat in Wiesbaden eine Anti-Doping-Resolution verabschiedet. Darin spricht sich der organisierte Sport „für weitergehende strafrechtliche Regelungen“ aus.

Dazu gehören eine Kronzeugenregelung und die Bündelung dieser Regelungen mit den einschlägigen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes in ein „Anti-Doping-Gesetz“. Die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie des Sports dürfe dadurch aber ebenso wenig eingeschränkt wie die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit beeinträchtigt werden, hieß es.

Während in der Resolution die Einführung eines Straftatbestandes „Doping-Betrug“ befürwortet wird, spricht sich der DOSB weiterhin gegen die Ausdehnung der Besitzstrafbarkeit auf geringe Mengen an Doping-Mittel aus. Damit solle weder der Grundsatz der „strict liability“, der Verantwortlichkeit des Sportlers für die in seinem Körper gefundenen Stoffe, noch die Umkehr der Beweislast in sportrechtlichen Verfahren angetastet oder eingeschränkt werden. „Sonst würde das schärfste Instrument zur Sanktionierung dopender Athleten, nämlich die sofortige Sperre, nicht mehr zur Verfügung stünde“, lautet das DOSB-Argument dafür in der Resolution.