Im Kern geht es um die Frage, ob Kurzzeit-Präsident Hep Monatzeder im vergangenen Jahr wie geschehen zur Delegiertenversammlung des Fußball-Zweitligisten hätte laden dürfen - oder ob dieser Schritt nicht satzungskonform war.
Monatzeder war zwar vom Aufsichtsrat der Sechziger zum Präsidenten bestellt worden, beim Votum der Mitglieder anschließend aber durchgefallen. Gibt das Gericht dem „Löwen“-Mitglied jetzt Recht, bekäme auch der amtierende Präsident Gerhard Mayrhofer Probleme. „Man muss tief einsteigen, um jenseits aller Emotionen zu einer sachlichen Entscheidung zu finden. Es ist üblich, bei einem so komplizierten Fall kein Stuhl-Urteil zu fällen“, sagte die Richterin.