Es war ein Berufungsprozess. Dotchev hatte seinen früheren Arbeitgeber auf Punkteprämien verklagt. Er hatte auch Schadensersatz geltend gemacht, weil ihm nach seiner Freistellung im Mai 2009 der Dienstwagen entzogen worden war.
In einem ersten Verfahren hatte das Arbeitsgericht Paderborn Dotchev im vergangenen Jahr lediglich 40 000 Euro zugestanden. Gegen die Entscheidung (Aktenzeichen: 14 Sa 543/11) ist keine Berufung möglich, der Verein kann aber mögliche Rechtsfehler beim Bundesarbeitsgericht anfechten.