Schriftliche Urteilsbegründung noch nicht bei Hertha
Berlin (dpa) - Die endgültige Entscheidung über die Liga-Zugehörigkeit von Hertha BSC zieht sich weiter hin. Die Ausfertigung der schriftliche Begründung des Urteils nach der Marathonsitzung des DFB-Bundesgerichts könnte bis Mitte Juni dauern.
Das Urteil als solches ist der Hertha bereits zugestellt worden, bestätigten indes DFB und auch Vereinsanwalt Christoph Schickhardt der Nachrichtenagentur dpa. Sollte der Verein dem Votum der Mitglieder folgen, stünde der Hauptstadtclub auch offiziell als Absteiger in die 2. Fußball-Bundesliga fest. Die Herthaner hatten sich bei der Versammlung in dieser Woche gegen einen weiteren juristischen Gang gegen die Wertung des chaotischen Relegationsrückspiels bei Fortuna Düsseldorf ausgesprochen.
Vor dem Sportgericht und dem Bundesgericht des DFB waren die Berliner jeweils mit ihrem Protest gescheitert. Nun bliebe als dritte DFB-Instanz das Ständige Schiedsgericht.
Leichte Unklarheit herrscht allerdings, ab wann die neuerliche Einspruchsfrist gegen das Urteil des Bundesgerichtes beginnt. In den entsprechenden Statuten heißt es unter anderem in Paragraf 2, Absatz 2: „Die Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Entscheidung des zuständigen Organs oder Rechtsorgans erfolgen.“ Ob es sich dabei um das Urteil oder die schriftliche Begründung handelt, blieb zunächst fraglich.