DFB-Vorgaben Strafenkatalog für 1. bis 3. Liga: 3000 Euro für Pyrowurf

Frankfurt (dpa) - Der Deutsche Fußball-Bund hat einen Strafenkatalog bei Fan-Vergehen von der 1. bis zur 3. Liga aufgestellt. Einen entsprechenden Bericht der „Sport Bild“ bestätigte der DFB in Frankfurt/Main.

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Demnach sind im Oberhaus künftig für das Abbrennen von Pyrotechnik 1000 Euro Geldstrafe für den Verein fällig, für das Werfen der gefährlichen Fackeln 3000 Euro. Größere Schmähplakate, wie es sie zum Beispiel in den Stadien öfter gegen Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp gibt, werden mit 8000 Euro geahndet.

An diesen Summen soll sich von der neuen Saison an der DFB-Kontrollausschuss bei seinen Anträgen orientieren. Die Strafen des Sportgerichts reduzieren sich nachträglich, wenn die Vereine die entsprechenden Randalierer identifizieren. Sie können allerdings auch erhöht werden, wenn es zu einer Spielunterbrechung kommt.

Die Vorgaben hat der DFB mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) als Dachorganisation des Profifußballs abgestimmt. Der DFB hatte bereits vergangene Saison die Reform seiner Strafgerichtsbarkeit auf den Weg gebracht, auch um sie stärker an die ordentliche Gerichtsbarkeit anzunähern. Seither wendet das Sportgericht auch die so genannten Kollektivstrafen kaum noch an, weil davon Fans betroffen sind, die kein Fehlverhalten gezeigt hatten.