Aubameyang-Transfer: Berater scheitert mit Klage

Dortmund (dpa) - Borussia Dortmund muss einem spanischen Spielerberater keine Auskunft über das Jahresgehalt von Stürmer Pierre-Emerick Aubameyang geben. Dieses Urteil hat das Dortmunder Landgericht gesprochen.

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Der frühere Agent ist der Ansicht, dass ihm für den Transfer des Fußballers ins Ruhrgebiet im Sommer 2013 eine Vermittlungsprovision zusteht. Um diese berechnen zu können, wollte er das exakte Brutto-Jahresgehalt wissen.

Tatsache ist, dass der Spanier bereits im Dezember 2012 mit BVB-Sportdirektor Michael Zorc über einen Wechsel Aubameyangs von St. Etienne nach Dortmund verhandelt hat. In diesem Gespräch wurde sogar eine Art Vorvertrag fixiert. Dieser wurde jedoch in der Folgezeit von Aubameyang nie unterschrieben. Aus diesem Grund nahm der Verein zwischenzeitlich wieder Abstand von einer Verpflichtung. Erst nach dem Wechsel von Mario Götze zu Bayern München wurde die Personalie Aubameyang doch wieder interessant.

Die finalen Vertragsverhandlungen führte Zorc dann jedoch mit einem anderen Spielerberater. Der Vater des Spielers habe ihm mitgeteilt, dass der spanische Agent überhaupt nicht autorisiert sei, sagte der BVB-Sportdirektor vor Gericht als Zeuge. „Es kommt häufig vor, dass sich mehrere Berater gleichzeitig melden“, erläuterte Zorc.

Das Gericht folgte der Argumentation des Vereins, dass mit dem spanischen Spielerberater nicht bereits ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen war. Auch sei eine Provisionsvereinbarung zu keiner Zeit schriftlich getroffen worden. Der Kläger hatte auf zehn Prozent des Brutto-Jahresgehalts gehofft. Er selbst hatte in dem Vorvertrag für Aubameyang ein Salär von 2,8 Millionen Euro brutto ausgehandelt.

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