DFB fällt Grundsatzurteil: Sperre für Boateng verkürzt
Frankfurt/Main (dpa) - Nach seiner Roten Karte wegen einer Notbremse profitiert Bayern-Verteidiger Jérôme Boateng als erster Bundesliga-Profi von einer neuen Regelung im deutschen Fußball.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verkürzte in Frankfurt am Main die Sperre des Weltmeisters von drei auf zwei Spiele und folgte damit der Argumentation des Kontrollausschussvorsitzenden Anton Nachreiner. Dieser hatte mit Verweis auf die neue Rechtslage erklärt, dass es bei der Bemessung von Sperren nach Roten Karten für eine Notbremse bei minderschweren Fouls keine Rolle mehr spielt, ob der Spieler Wiederholungstäter ist.
Boateng hatte bei der Partie FC Bayern München gegen Schalke 04 (1:1) seinen Gegenspieler Sidney Sam in der 17. Minute im Strafraum mit einer Notbremse gestoppt. Dafür war der Abwehrspieler von Schiedsrichter Bastian Dankert vom Platz gestellt worden. Der 26-Jährige wurde wegen unsportlichen Verhaltens im Einzelrichterverfahren zu drei Spielen Sperre verurteilt. Dagegen hatte der Rekordmeister Berufung eingelegt, so dass es am Montag zur mündlichen Verhandlung kam.
Nach der alten Rechtslage setzte sich die Drei-Spiele-Sperre zusammen aus einem Spiel für das Foul bei der Notbremse, einem weiteren dafür, dass der folgende Strafstoß nicht zu einem Tor geführt hatte, und einem dritten dafür, dass Boateng bereits in der vergangenen Saison eine Rote Karte gesehen hatte und damit Wiederholungstäter war.
Hätte Bayern-Keeper Manuel Neuer den von Boateng verursachten Elfmeter nicht gehalten, wäre der Verteidiger kurioserweise mit nur einem Spiel Sperre davon gekommen. Bei Sperren von einem Spiel hätte die Regel für Wiederholungstäter ohnehin nicht gegriffen.
„Die Tatsache, dass Manuel Neuer den Elfmeter gehalten hat, sollte zu keiner zweihundertprozentigen Erhöhung der Sperre auf drei Spiele führen“, sagte der Vorsitzende des Sportgerichts, Hans E. Lorenz. Er stellte klar, dass bei dem Urteil kein Bayern- oder Nationalspieler-Bonus zum Tragen gekommen sei. „Bei uns sind alle gleich, egal ob Nationalspieler oder Ersatztorwart eines Abstiegskandidaten“, sagte Lorenz. Künftig würden alle Fälle nach dieser neuen Regelung behandelt.
Aus dem Urteil lasse sich aber keinesfalls ableiten, dass es für Notbremsen immer nur maximal zwei Spiele Sperre gebe, sagte der DFB-Richter weiter. Bei brutalen Fouls werde man auch weiterhin höhere Strafen verhängen.
Bayern-Sportvorstand Matthias Sammer, der Boateng nach Frankfurt begleitet hatte, zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden. „Das Urteil ist nachvollziehbar. Es wurde im Interesse des Fußballs entschieden“, sagte er.
Boateng selbst sagte: „Ich bin glücklich, dass ich jetzt nur noch ein Spiel gesperrt bin.“ Er fehlt dem FC Bayern nunmehr nur noch am kommenden Wochenende in der Heimpartie gegen den Hamburger SV. Beim SC Paderborn kann der Weltmeister am 22. Spieltag wieder spielen.