DFB-Sportgericht bestätigt Sperre für Podolski

Köln (dpa) - Fußball-Bundesligist 1. FC Köln muss im Auswärtsspiel am Sonntag bei Hannover 96 ohne Lukas Podolski auskommen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) lehnte den Einspruch gegen die Sperre des Nationalspielers von einem Spiel am Freitag ab.

Wie der DFB mitteilte, folgte das Gericht in mündlicher Verhandlung dem Einzelrichter-Urteil, das den Spieler wegen unsportlichen Verhaltens mit einem Spiel Sperre belegt hatte. „Nach der Beweisaufnahme steht für uns fest, dass kein Fall eines offensichtlichen Irrtums vorliegt. Podolski hat zur Rudelbildung beigetragen und seinem Gegenspieler im Brustbereich ans Trikot gefasst. Podolski hat also nicht nix gemacht. Nur dann hätten wir von der Regelstrafe von einem Spiel absehen können“, sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, zur Urteilsbegründung.

Podolski war in der Partie des 1. FC Köln gegen Hertha BSC (1:0) nach einer Rudelbildung von Schiedsrichter Guido Winkmann mit der Roten Karte des Feldes verwiesen worden. Gegen die Sperre von einem Spiel hatte er Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.

Der 1. FC Köln hält sich die Option offen, gegen das neuerliche Urteil in Berufung zu gehen. „Das Urteil, die Sperre von einem Spiel aufrechtzuerhalten, widerspricht nicht nur unserem Gerechtigkeitsempfinden, sondern wohl dem von ganz Fußball-Deutschland“, erklärte Claus Horstmann, Vorsitzender der FC-Geschäftsführung. „Der 1. FC Köln verzichtet auf eine Einstweilige Verfügung gegen das Urteil, da es zunächst wichtiger ist, dass uns Lukas im Heimspiel gegen Borussia Dortmund definitiv zur Verfügung steht. Gleichwohl behalten wir uns vor, nach diesem Urteil auch in die nächste Instanz zu gehen“, sagte Horstmann.