Tätlichkeit DFB-Sportgericht schwächt Sperre für Augsburgs Heller ab

Frankfurt/Main (dpa) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat eine Sperre für den Augsburger Bundesliga-Profi Marcel Heller nach nur einem Tag wieder leicht abgeschwächt.

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Der 32 Jahre alte Flügelspieler muss zwar nach seiner Roten Karte im Spiel bei Hertha BSC weiterhin für drei Spiele pausieren. Allerdings gilt seine Sperre nach dem Urteil eines schriftlichen Einspruchsverfahrens auch für die erste Runde des DFB-Pokals in der kommenden Saison und nicht wie zunächst entschieden für drei Bundesliga-Spiele. Gegen das erste Urteil hatten Heller und der FC Augsburg Einspruch eingelegt.

Der Spieler war am vergangenen Wochenende in Berlin wegen „einer Tätlichkeit in einem leichteren Fall“ des Feldes verwiesen worden.