Experte: Nachtragsanklage gegen Hoeneß möglich
Berlin (dpa) - Nach den neuen Enthüllungen von Uli Hoeneß in seinem Steuerprozess erwartet Steuer-Strafrechtler Arne Lißewski weitere Maßnahmen der Staatsanwaltschaft gegen den Bayern-Präsidenten.
„Da ist es möglich, dass eine Nachtragsanklage vonseiten der Staatsanwaltschaft erhoben wird“, sagte der Krefelder Jurist der Nachrichtenagentur dpa. Hoeneß hatte zum Auftakt des Verfahrens vor dem Münchner Landgericht eingeräumt, sogar 18,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben - 15 Millionen Euro mehr als von der Staatsanwaltschaft bislang angenommen.
„Die Staatsanwaltschaft wird bemüht sein, diese 15 Millionen in den Prozess einzubinden“, sagte Lißewski. Das umfassende Geständnis des Präsidenten des deutschen Fußball-Rekordmeisters FC Bayern gebe „dem ganzen Prozess natürlich eine ganz neue Dynamik“. Möglich sei nun, dass der Prozess wegen der überraschenden Angaben des Angeklagten bis zu drei Wochen unterbrochen werden könnte, erklärte Lißewski.
Anhand der ursprünglichen Fakten habe er eine Bewährungsstrafe für Hoeneß für „gut möglich“ gehalten, sagte der Experte. Angesichts der neuen Informationen müsse man dagegen „zwangsläufig auch schon daran denken, dass eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Betracht kommt“, fügte Lißewski hinzu. Die Selbstanzeige von Hoeneß sei damit unwirksam, könnte also nicht mehr strafbefreiend wirken.