Da der Verein dem Urteil zugestimmt habe, sei dieses rechtskräftig, teilte der DFB in Frankfurt/Main mit. Bei den Fan-Vergehen handelt es sich um zwei Vorfälle aus der vergangenen Spielzeit und einem Zwischenfall in der laufenden Saison.
Im Januar hatten „Club“-Fans beim Gastspiel bei Borussia Dortmund mehrere Rauchbomben gezündet. Nur zwei Wochen später fielen Nürnberger Anhänger auch bei Eintracht Frankfurt aus der Rolle. Vor einem Monat wurde Dortmunds Nationalspieler Marco Reus beim Gastspiel der Westfalen in Franken von einem vollem Getränke-Karton am Oberkörper getroffen.