Financial Fairplay: Drastische Strafen möglich
Nyon (dpa) - Mit dem Financial Fairplay will die Europäische Fußball-Union UEFA für ein vernünftigeres Wirtschaften der Vereine sorgen.
2011 startete das Maßnahmenpaket als Sanktionsmöglichkeit für Clubs, die an internationalen Wettbewerben teilnehmen wollen. Zunächst mussten die Vereine nur nachweisen, dass sie keine ausstehenden Forderungen bei anderen Clubs, Behörden oder Spielern haben.
Inzwischen gelten Regeln für die Bilanz: So dürfen Verluste für die Spielzeiten 2013/14 und 2014/15 gemeinsam nicht 45 Millionen Euro übersteigen. Von 2015 bis 2018 ist dann nur noch ein Verlust von 30 Millionen Euro erlaubt.
Die UEFA-Richtlinien sehen eine breite Palette von Strafen vor - von einer Warnung, über Geldbußen bis zum Ausschluss von Wettbewerben oder einem Einkaufsverbot für neue Spieler.
Investoren dürfen Verluste der Clubs dabei nicht nach Belieben zum Beispiel mit Fantasiepreisen für die Vermarktung von Stadionnamen ausgleichen. So werden Sponsorenverträge nur zu „marktüblichen Preisen“ eingerechnet.
Bei der Untersuchung gegen den VfL Wolfsburg geht es auch nicht um jährliche Verluste - die Clubbilanz ist ausgeglichen. Die Frage in diesem Fall ist, ob die Höhe der jährlichen Zuwendungen vom Mutterkonzern VW dem entsprechen, was Volkswagen als Gegenleistung erhält - den sogenannten „Werbewert“.
Wegen Verstößen gegen das Financial Fairplays waren bereits mehrere Vereine von europäischen Wettbewerben ausgeschlossen worden.