Ein möglicher Präzedenzfall Fragen und Antworten zum Köln-Protest nach 0:5 in Dortmund

Dortmund (dpa) - Der 1. FC Köln wird nach dem 0:5 in der Fußball-Bundesliga möglicherweise Protest gegen die Wertung des Spiels einlegen. Das Urteil könnte mit Blick auf die Rolle des Video-Schiedsrichter zu einem Präzedenzfall werden.

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Legt Köln sicher Protest ein?

Nach Vereinsgaben wurde die endgültige Entscheidung darüber auf Dienstag vertagt. Sportchef Jörg Schmadtke hatte den Einspruch aber direkt nach dem Spiel angekündigt. Die Frist läuft am Dienstag ab.

Warum erwägt Köln den Protest?

Weil das Tor zum 2:0 des BVB laut Regelwerk irregulär war. Schiedsrichter Patrick Ittrich hatte die Situation abgepfiffen, bevor der Ball nach dem Schuss von Sokratis die Linie überquert hatte. Der FC verweist auf Paragraph 17, Absatz C der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Demnach ist ein Einspruch möglich bei einem „Regelverstoß des Schiedsrichters, wenn der Regelverstoß die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat.“

Wieso hat Video-Schiedsrichter Felix Brych eingegriffen?

Weil er das Foul bewertet hat, das Ittrich gepfiffen hat. Videoassistent Brych kam zu der Entscheidung, dass es kein Foul war, weil FC-Keeper Timo Horn mit dem eigenen Abwehrspieler Dominique Heintz zusammengeprallt ist.

Wie reagierten die Dortmunder?

Mit Unverständnis. „Wenn man nicht verlieren kann, greift man zu solchen Mitteln“, sagte Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke: „Das ist eine Attitude des schlechten Verlierers.“ Sportdirektor Michael Zorc erklärte: „Das ist doch grotesk, nahezu lächerlich.“

Hätte der Protest eine Chance?

Normalerweise nicht. Entweder dürfte das DFB-Sportgericht sofort auf den Schutz der Tatsachen-Entscheidung verweisen oder auf das Protokoll der Regelhüter des International Football Association Board (IFAB). Dort heißt es unter anderem: „Ein Spiel ist nicht ungültig aufgrund falscher Entscheidungen, die den VSA (Video-Assistenten, d. Red.) betreffen (da der VSA ein Spieloffizieller ist).“ Dies bedeutet: Der Video-Assistent ist vor dem Sportrecht zu behandeln wie ein Linienrichter, da die endgültige Entscheidung immer noch dem Schiedsrichter obliegt. Er hat demnach nicht den (sport-) rechtlichen Status eines Oberschiedsrichters. Die Frage, ob dies gedeckt ist, könnte den Fall zu einem Präzedenzfall machen. Um die sportgerichtliche Vorgabe außer Kraft zu setzen, müssten die Kölner aber wohl vor ein ordentliches Gericht ziehen.

Welche Urteile wären möglich?

Eine Abweisung des Protests oder ein Wiederholungsspiel. Eine Wiederholung ab dem Moment der Entscheidung wie nach UEFA-Regularien ist laut DFB-Regelwerk nicht möglich. Das bestätigte der DFB am Montag.

Was muss sich ändern?

Der Eingriff des Video-Assistenten war berechtigt. Der Fehler entstand dadurch, dass er keinen Ton im Video-Raum hat und deshalb den Pfiff des Schiedsrichters nicht hören konnte.

Welcher Weg bleibt Köln im Falle eines Scheiterns?

Offizielle Berufungsinstanz ist das DFB-Bundesgericht.