Kommentar Geldstrafe an anderer Stelle

Die Geldstrafe solle Abschreckungscharakter haben, sagte Richter Lorenz. Hat sie aber nicht, weil vermutlich die einzige Folge aus diesem Urteil sein wird, dass kein Spieler je mehr zugeben wird, diese oder jene Verwarnung gerade mit voller Absicht eingeholt zu haben.

Foto: Sergej Lepke

Denn das ist ja die reine Lehre aus dem Urteil: Während die fünf Spieler aus Darmstadt die ausgebliebenen Strafgelder wahlweise in schicke Klamotten oder ihre Altersvorsorge stecken können, weil ihnen niemand seriös eine Absicht nachweisen kann, sind die Bremer ob ihrer Ehrlichkeit die Bestraften.

Der Fußball und seine Verwalter lassen Lücken im geregelten Raum. Sie auszunutzen mag nicht immer der Fairness entsprechen, gehört aber zum Spiel wie ein gewertetes Tor in Hoffenheim, bei dem Stefan Kießling 2013 den Ball durch das Außennetz ins Tor bugsiert hat — weil der Videobeweis eben nicht Bestandteil der DFB-Statuten ist und dem Stammtisch so ein Thema blieb. Fußball, bekenne Dich zu Deinen Unzulänglichkeiten!

Der größere Makel ist die Bereitschaft der Kontrahenten, dem Branchenprimus FC Bayern eine bessere Amateurmannschaft entgegen zu stellen. In stiller Ergebenheit und regelmäßig gekrönt von einem geschmeichelten Grinsen, wenn der Trainer, der gerade 0:3 verloren hat, ein Lob von Guardiola einheimst. Für dieses Grinsen eine Geldstrafe — das wäre es.