Spruchkammer Angriff auf Schiedsrichter von hinten – Torhüter für acht Jahre gesperrt

Krefeld · Die Spruchkammer des Fußballkreis fällt hartes Urteil.

Gewalt gegen Schiedsrichter sorgt seit Jahren für zahlreiche Schlagzeilen.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Mit einem drastischen Urteil gegen einen Amateurfußballer hat die Spruchkammer des Fußballkreises Kempen/Krefeld unter Vorsitz von Reiner Hohn ein deutliches Signal gegen Gewalt auf den Sportpätzen gesetzt. Acht Jahre Sperre lautet das Urteil gegen Samet U.. Der Spieler hatte am 21. Setember 2020 den Schiedsrichter Axel Vollack tätlich angegriffen. Die Kammer, so heißt es im Urteil, konnte aufgrund der schwere der Tätlichkeit nur nach § 9 (9) RuVO/WDFV urteilen. Der Paragraf sieht eine Bestrafung bis drei Jahre vor und bei besonders schweren Fällen bis zu acht Jahren. Eine Besondere Schwere sah die Kammer darin, dass der Täter etwa 40 Meter Anlauf nahm, um den Schiedsrichter zu attackieren. Zudem wird der Angriff von hinten als besonders schwerwiegend angesehen. Für den verschuldeten Spielabbruch muss der Spieler Samet U. eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro an den Verband bezahlen,er trägt die Kosten des Verfahrens.

Passiert war all das im Spiel der Kreisliga B zwischen SV Oppum und CSV Marathon Krefeld. Das Spiel wird für den SV Oppum mit drei Punkten und 2:0-Toren als gewonnen gewertet. In der 80. Minute des Spiels fiel der 3:3-Ausgleich für Oppum. Spieler von Marathon Krefeld vermuteten eine Abseitsposition und reklamierten daher beim Schiedsrichter. Da aus seiner Sicht das Tor regulär erzielt wurde, entschied er auf Anstoß. In diesem Zusammenhang handelte sich ein Spieler wegen Beleidigung des Schiedsrichters die Rote Karte ein. Kurz vor dem Anstoß lief der Torwart des CSV Marathon Krefeld, Samet Ucan, bis zum im Bereich der Mittellinie für den Anstoß bereitstehenden Schiedsrichter und schlug diesem von hinten heftig in den Nackenbereich. Das Spiel wurde umgehend abgebrochen. Gegen den Täter wurde Anzeige wegen Körperverletzung bei der Polizei erstattet. Zudem prüft die Stadt Krefeld, gegen ihn ein Betretungsverbot der städtischen Sportanlagen auszusprechen.

Hervorzuheben sei das Verhalten des Vereins CSV Marathon Krefeld, sagt Thomas Kirches, Sprecher der Arbeitsgruppe des Kreises „Keine Gewalt gegen Schiedsrichter“. Um ein deutliches Signal zu setzen, erhielt der Spieler bereits am Tag nach dem Vorfall lebenslanges Hausverbot beim CSV Marathon Krefeld. Laut Axel Wiebus, Geschäftsführer, wird der Spieler zudem nach dem Sportgerichtsurteil aus dem Verein ausgeschlossen. Ausdrücklich wurde schon im Vorfeld betont, dass der Verein auch gegen eine Höchststrafe des Sportgerichts keinen Einspruch einlegen würde. Zudem hat der Verein angekündigt, da er für die verhängte Geldstrafe ersatzweise haftet, diese beim Spieler – sofern notwendig – eintreiben zu wollen.

„Als Arbeitsgruppe ,Keine Gewalt gegen Schiedsrichter’ begrüßen wir das Urteil und die klare Positionierung von CSV Marathon und der Stadt Krefeld gegen Gewalt“, sagt Kirches Der Schutz der Schiedsrichter sei wesentlich höher zu bewerten, als die Option, dass ein Täter nochmal im Verein Fußball spielen darf.