Handspiel im Fußball nur bei „absichtlicher Berührung“
Frankfurt/Main (dpa) - Im Regelwerk des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) steht zum Handspiel folgender Passus (Regel 12: Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen/Seite 85):
„Ein Handspiel liegt vor, wenn ein Spieler den Ball mit seiner Hand oder seinem Arm absichtlich berührt. Der Schiedsrichter achtet bei der Beurteilung der Situation auf
- die Bewegung der Hand zum Ball (nicht des Balls zur Hand),
- die Entfernung zwischen Gegner und Ball (unerwartetes Zuspiel),
- die Position der Hand (Das Berühren des Balls an sich ist noch kein Vergehen.)
- das Berühren des Balls durch einen Gegenstand in der Hand des Spielers (Kleidung, Schienbeinschoner usw.), was ein Vergehen darstellt
- das Treffen des Balls durch einen geworfenen Gegenstand (Schuh, Schienbeinschoner usw.), was ein Vergehen darstellt.“