DFL bestätigt Hannovers Antrag zur 50+1-Regelung wieder aktiviert
Hannover (dpa) - Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat bestätigt, dass der Antrag von Hannover 96 auf eine Ausnahmegenehmigung zur 50+1-Regel wieder aktiviert worden ist.
„Der DFL ist heute ein Schreiben von Herrn Martin Kind zugegangen, mit dem er seinen zuletzt ruhenden Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel wirksam stellt. Das DFL-Präsidium wird sich daher mit dem Ausnahmeantrag erneut befassen und zu gegebener Zeit eine Entscheidung treffen“, schrieb die DFL auf Twitter.
Laut 50+1-Regel müssen die Stammvereine der Bundesligisten die Mehrheit von 50 Prozent plus einer Stimme in den ausgelagerten Kapitalgesellschaften halten. Dadurch soll der Einfluss von Investoren begrenzt werden. Kind will dennoch bei Hannover 96 die Mehrheit übernehmen; er begründet dies mit seinem Engagement von mehr als 20 Jahren bei den Niedersachsen. Aus dem gleichen Grund durfte auch Dietmar Hopp bei 1899 Hoffenheim die Mehrheit übernehmen.
Der 74 Jahre alte Kind hatte seinen Antrag im Februar ruhen lassen, wohl auch, weil es Signale gab, dass die DFL dem nicht zustimmen würde. Im März stimmte eine Mehrheit der 36 Proficlubs bei der Mitgliederversammlung für die Beibehaltung der Regelung. Deshalb verfolgt Kind seinen Antrag nun doch weiter.