Phantomtor: Was sagt die Bundesliga-Spielordnung?

Sinsheim (dpa) - Nach dem Phantomtor von Stefan Kießling beim 2:1-Sieg Bayer Leverkusens bei 1899 Hoffenheim fordert der Verlierer ein Wiederholungsspiel. In der Spielordnung der Deutschen Fußball Liga (DFL) heißt es zu Spieleinsprüchen und Wiederholungen:

Paragraf 13:

Einsprüche gegen die Wertung von Bundesspielen müssen innerhalb von zwei Tagen nach Ablauf des Tages, an dem das Spiel stattgefunden hat, bei der DFB-Zentralverwaltung schriftlich eingelegt und in kurzer Form begründet werden. In besonderen Fällen kann der Ligaverband und bei Spielen um den DFB-Vereinspokal der Spielausschuss die Einspruchsfrist abkürzen. Der Einspruch kann nur mit Zustimmung des DFB-Kontrollausschusses zurückgenommen werden.

Einsprüche gegen die Spielwertung können unter anderem mit folgender sachlicher Begründung erhoben werden: (...) Regelverstoß des Schiedsrichters, wenn der Regelverstoß die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat.

Über den Einspruch entscheidet in erster Instanz das Sportgericht, als Berufungsinstanz das Bundesgericht.

Paragraf 14:

Wird auf Spielwiederholung gemäß § 17 Nr. 2 c) der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung erkannt, wird die rechtskräftige Entscheidung zur abschließenden Beurteilung der FIFA vorgelegt