Strafen im Fußball: Von Geldbuße bis Geisterspiel

Berlin (dpa) - Der FC St. Pauli ist nach dem Becherwurf-Skandal in der Partie gegen den FC Schalke 04 zum ersten „Geisterspiel“ der Bundesliga-Geschichte verurteilt worden.

Der Strafenkatalog des Deutschen Fußball-Bundes bei Fan-Vergehen reicht von Geldstrafen über Spielannullierungen bis zu einem Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eben sogenannten „Geisterspielen“ ohne Zuschauer. Geldstrafen sind die häufigsten Sanktionen, die vom DFB verhängt werden. Darunter unter anderem 50 000 Euro für Hertha BSC wegen Jagdszenen der Fans im Olympiastadion oder 75 000 Mark für den SC Freiburg wegen des Golfball-Wurfs an den Kopf des damaligen Bayern-Torwarts Oliver Kahn.

Die Nachrichtenagentur dpa dokumentiert prominente DFB-Urteile:

GEISTERSPIELE:

- 8. April 2011: Das DFB-Sportgericht verurteilt den Bundesligisten FC St. Pauli zu einem sogenannten Geisterspiel. In der Partie am 1. April gegen den FC Schalke 04 war der Schiedsrichter-Assistent von einem aus dem St. Pauli-Fanblock geworfenen Bierbecher im Nacken getroffen worden. St. Pauli legt Einspruch ein.

- 26. Januar 2004: Das bis dato einzige Spiel im Profifußball unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestreiten die damaligen Zweitligisten Alemannia Aachen und 1. FC Nürnberg. In der Erstauflage am 24. November 2003 wurde Nürnbergs Trainer Wolfgang Wolf aus dem Aachener Fanblock heraus von einem Wurfgeschoss getroffen. Die Spielwertung (1:0 für Aachen) wurde annulliert. Das Wiederholungsspiel gewinnt Aachen 3:2.

- 18. November 2006: Die Stuttgarter Kickers treten zu einem „Geisterspiel“ in der Regionalliga Süd gegen die SV Elversberg (2:0) an. Im DFB-Pokalspiel am 25. Oktober 2006 gegen Hertha BSC wurde Linienrichter Kai Voss von einem Bierbecher am Nacken getroffen. Die Partie war daraufhin beim Stande von 0:2 abgebrochen worden. Zudem mussten die Kickers 10 000 Euro bezahlen.

TEILAUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT:

- 27. Oktober 2010: Das DFB-Sportgericht verurteilt den Drittligisten Hansa Rostock nach Ausschreitungen im Derby bei Dynamo Dresden dazu, die nächsten beiden Auswärtsspiele beim SV Sandhausen (5. November) und beim SV Wehen-Wiesbaden (21. November) ohne seine Fans zu bestreiten. Als Schadensersatz für entgangene Einnahmen muss Hansa dem SV Sandhausen 9000 Euro und Wehen-Wiesbaden 18 000 Euro zahlen.

- 23. März 2010: Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in fünf Fällen muss der 1. FC Köln sein Bundesliga-Spiel am 10. April bei 1899 Hoffenheim ohne eigene Fans bestreiten. Außerdem werden 30 000 Euro Strafe und Schadenersatz in Höhe des zustehenden Kartenkontingents an den badischen Liga-Konkurrenten fällig. Bei fünf Spielen waren im Kölner Zuschauer-Block unter anderem pyrotechnische Gegenstände wie Knallkörper oder Bengalische Feuer gezündet worden.

- 22. März 2010: Fans des Bundesligisten 1. FC Nürnberg bekommen bei zwei Auswärtsspielen keine Stehplatztickets. Die Sitzplatzkarten sind zudem personalisiert. Grund für das Urteil: Gewaltausbrüche mit mindestens acht Verletzten während eines Spiels beim VfL Bochum.

- 13. März 2010: Beim Bundesligaspiel zwischen Hertha BSC und dem 1. FC Nürnberg kommt es zu Jagdszenen randalierender Fans. Das DFB-Urteil: Für das Heimspiel gegen den VfB Stuttgart dürfen nur 25 000 Tickets verkauft werden. Hertha veranstaltet für die ausgesperrten Fans ein Public Viewing in der Waldbühne. Zudem 50 000 Euro Strafe.

- 6. Mai 2007: Hansa Rostock muss im Zweitligaspiel gegen die TuS Koblenz vor leeren Stehplatzrängen spielen und zudem 100 000 Euro zahlen. Eine Woche zuvor war beim Auswärtsspiel in Essen im Hansa-Fanblock ein Feuer gelegt worden. Es kam zu Prügeleien zwischen Rostocker Anhängern und dem Ordnungsdienst. 14 Menschen wurden verletzt und 75 vorübergehend festgenommen.

- 28. Februar 2005: Bei einem Spiel von Zweitligist Dynamo Dresden müssen sämtliche Stehplatzbereiche geschlossen bleiben. Außerdem muss der Club 40 000 Euro Geldstrafe zahlen. Gründe sind mangelnder Schutz des Schiedsrichters, seiner Assistenten und des Gegners.

PLATZSPERRE:

- 12. Oktober 1995: Eine Platzsperre für ein Erstligaspiel wird gegen Hansa Rostock verhängt, weil der Verein beim 2:0 gegen den FC St. Pauli im September 1995 die Aufsichtspflicht vernachlässigt hatte. Nach Rauchbombenwürfen waren zwei St. Pauli-Spieler wegen Beeinträchtigung ihrer Sehkraft aus der Partie genommen worden. Der Ursachen-Nachweis konnte durch die Hamburger nicht erbracht werden; es gab „nur“ die Platzsperre gegen Hansa und eine Geldstrafe von 7000 Mark. Rostock bestreitet das „Strafspiel“ gegen Frankfurt in Berlin.

SPIELANNULLIERUNGEN:

- 11. September 1993: Beim Zweitrundenspiel des Karlsruher SC im DFB-Pokal in Mönchengladbach wird der damalige KSC-Schlussmann Oliver Kahn von einer Kastanie getroffen. Konsequenz: Wiederholungsspiel in Düsseldorf (1:0 für Borussia) und 10 000 Mark Geldstrafe für Gladbach.

- 19. November 1988: Der Gladbacher Christian Hochstätter wird bei der Partie in Karlsruhe von einem Feuerzeug am Kopf getroffen und muss ausgewechselt werden. Das 3:1 des KSC wurde aufgehoben, die Wiederholung endete 2:2 (23. Februar 1989).

- 27. November 1976: In der 76. Minute bricht der Münchner Schiedsrichter Rudolf Frickel die Partie 1. FC Kaiserslautern gegen Fortuna Düsseldorf ab, da wiederholt Flaschen auf das Spielfeld geworfen werden. Düsseldorf, das zu diesem Zeitpunkt 1:0 führt, wird vom DFB zum 2:0-Sieger erklärt.