„Krass sportwidriges Verhalten“ - so lautete die Begründung. Spahic hatte in der 89. Minute der Bundesliga-Begegnung Leverkusen - Eintracht Braunschweig (1:1) den gestreckten rechten Mittelfinger in Richtung zweier Eintracht-Spieler gezeigt.
Die Braunschweiger hatten den bosnischen Bayer-Verteidiger zuvor kritisiert, weil er den Ball nicht ins Aus gespielt hatte, obwohl einer ihrer Akteure verletzt am Boden lag. Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) hatte die Geste auf dem Spielfeld nicht gesehen, der DFB-Kontrollausschuss wurde aber aufgrund der Fernsehbilder tätig. Spahic hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.