Werder schweigt zum Pauli-Urteil - Fans trotzig

Bremen (dpa) - Werder Bremen hat mit großer Zurückhaltung auf das mögliche „Geisterspiel“ beim FC St. Pauli reagiert. Der Bundesligaclub wollte das Urteil des DFB-Sportgerichts nach dem Becherwurf-Skandal zunächst nicht bewerten.

„Wir geben keine Stellungnahme ab, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist“, teilte Mediendirektor Tino Polster auf Anfrage mit. Die Hamburger können bis Montag gegen die DFB-Entscheidung Einspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung beantragen.

Die Werder-Fans fühlen sich durch das DFB-Urteil zu Unrecht bestraft. Viele haben bereits Tickets für die Begegnung am am 23. April gekauft, wo sie ihre Mannschaft im Abstiegskampf unterstützen wollten. „Wir fahren trotzdem hin“, sagte ein Bremer Anhänger, der sich beim Bremer Fan-Projekt auf dem Laufenden hielt.

„Das ist ein Urteil, das ich als sehr schwierig empfinde. Es sind Fans betroffen, die dafür nicht verantwortlich sind“, erklärte Thomas Hafke, hauptamtlicher Mitarbeiter beim Bremer Fan-Projekt. „Fußball ist, was im Stadion passiert. Die Fans trifft das hart.“ Die Einrichtung ist unabhängig vom Bundesligaverein und betreut mit sozialpädagogischen Maßnahmen jugendliche Fußballfans.

Auch die organisierten Bremer Fan-Clubs reagierten kritisch auf die angedrohte Aussperrung der Werder-Fans. Der Fan-Club „Hot Spots“ warnte in einem Offenen Brief an den DFB, nicht alles über einen Kamm zu scheren und erinnerte an ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit.

„Nach dem Spiel Hamburger SV gegen Hannover 96 warf der Spieler Paolo Guerrero eine Trinkflasche auf einen Zuschauer. Der Spieler wie auch der HSV erhielten hierfür eine Geldstrafe, Guerrero zudem fünf Spiele Sperre, die er dann als Zuschauer im Stadion verbringen durfte“, heißt es in dem Schreiben. Erinnert wurde auch an den Golfball, der Bayern-Keeper Oliver Kahn im Jahr 2000 in Freiburg traf.

„Falls eine Gleichbehandlung bei Fällen von Verstößen Ziel des DFB-Schiedsgerichtes ist, so wurde dies bislang nicht ersichtlich. Vielmehr legt die bisherige Handhabung den Verdacht nahe, dass vor allem die Funktion des Opfers und Täters über das Strafmaß mit entscheidet und nicht die Tat an sich“, argumentierte der Fan-Club und stellte die Frage, ob eine Kollektivstrafe das richtige Mittel zur Stärkung der Selbstkontrolle der Zuschauer und Fans ist.