Bundesgericht verhandelt Dresdner Pokal-Ausschluss

Frankfurt/Main (dpa) - Mit den Berufungen von Dynamo Dresden und Borussia Dortmund befasst sich am 23. Februar das Bundesgericht des Deutschen Fußball Bundes (DFB) in der Zentrale in Frankfurt am Main.

Nach den schweren Krawallen beim DFB-Pokal-Spiel zwischen Borussia Dortmund und Dynamo Dresden im vergangenen Oktober hatte das DFB-Sportgericht gegen Dynamo Dresden einen Ausschluss vom DFB-Pokal für die neue Saison 2012/2013 verhängt.

Das Gremium folgte bei seiner mündlichen Verhandlung im November in Frankfurt dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses. Borussia Dortmund wurde in der selben Verhandlung mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt, da Dresdner Anhänger eine große Zahl an pyrotechnischen Mitteln ins Stadion mitführen konnten.

Die Verhandlung wird vom früheren DFB-Justiziar Goetz Eilers geleitet, der dem Bundesgericht vorsteht.