Dresden legt Einspruch gegen Pokal-Ausschluss ein
Dresden (dpa) - Fußball-Zweitligist Dynamo Dresden hat fristgerecht Einspruch gegen den geforderten Ausschluss aus dem DFB-Pokal eingelegt. Anwalt Christoph Schickhardt begründete dies in der „Sächsischen Zeitung“ mit unüberschaubaren Konsequenzen der Strafmaßnahmen.
„Sie könnten ein Spiel in der ersten Runde betreffen, aber theoretisch auch sieben Spiele inklusive Finale. Wenn man es zu Ende denkt, sogar bis zum internationalen Wettbewerb in der übernächsten Saison. Eine solche Strafe, deren Auswirkungen nicht bestimmbar sind, macht keinen Sinn“, sagte Schickhardt.
Nachdem Dresdner Fans im Zweitrundenspiel bei Borussia Dortmund neben Pyrotechnik auch Böller und Raketen gezündet und damit mehrfach einen Spielabbruch provoziert hatten, fordert der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eine Sperre der Dresdner für die kommende Pokalsaison.
Der DFB bestätigte den fristgerechten Eingang der Dresdner Stellungnahme. Das Sportgericht des Verbandes werde das Schriftstück nun prüfen und dann entscheiden, ob es ein Urteil im Einzelrichterverfahren fällt oder eine mündliche Verhandlung anberaumt.
Der Club-Anwalt betonte, Dynamo habe im Vorfeld der Partie alles Erdenkliche unternommen. Er forderte ein striktes Vermummungsverbot in den Stadienordnungen und bundesweite Stadienverbote auch gegen Mitläufer: „Wer danebensteht und den Täter nicht meldet, sollte auch bestraft werden.“
Schickhardt regte an, keine Gästeblocks in Stadien mehr anzubieten und auch keine Karten über die Gastvereine zu verkaufen. „Durch einen Gästeblock entsteht erst die Gefahr der Verantwortlichkeit des Vereins. Es muss klar sein, jeder Zuschauer trägt für sein Verhalten allein die ganze Verantwortung“, betonte der Anwalt.