Verhandlung zu Dresdens Pokalausschluss am 7. März
Frankfurt/Main (dpa) - Das DFB-Bundesgericht verhandelt am 7. März den Pokal-Ausschluss von Dynamo Dresden. Die Verhandlung in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes in Frankfurt/Main beginnt um 12.30 Uhr, wie der Verband mitteilte.
Geleitet wird die Sitzung von Goetz Eilers, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts. Dresden war aufgrund von Fankrawallen vom DFB-Sportgericht am 10. Dezember für die Saison 2013/2014 aus dem Pokal ausgeschlossen worden. Dagegen hat der Zweitligist Berufung eingelegt.
Auslöser für das Urteil waren die Vorkommnisse beim Pokal-Spiel zwischen Hannover 96 und Dresden am 31. Oktober. So wurden unter anderem von Dresdner als auch von 96-Fans vor Spielbeginn Einlasskontrollen teilweise überlaufen. Außerdem wurde Pyrotechnik gezündet und mit Bechern geworfen. Nach Schlusspfiff verschafften sich bis zu 200 Dynamo-Anhänger Zugang zum Spielfeld und wurden anschließend von der Polizei wieder zurückgedrängt. Dresden gilt als Wiederholungstäter: Schon beim Pokal-Aus 2011 in Dortmund hatte es bei Ausschreitungen mehrere Verletzte gegeben.