Europa League: Gericht bestätigt Ausschluss von FC Sion

Lausanne (dpa) - Im langen Rechtsstreit um den Ausschluss aus der Europa League hat der FC Sion aus der Schweiz eine endgültige Niederlage einstecken müssen. Das Schweizer Bundesgericht bestätigte ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS, wie der CAS am Montag mitteilte.

Sion war vor dem Sportgerichtshof mit seinem Einspruch gegen den Ausschluss gescheitert, den die Europäische Fußball-Union (UEFA) für die vorige Saison verfügt hatte.

In den Playoffs der Europa League hatte Sion gegen Celtic Glasgow sechs nicht spielberechtigte Akteure eingesetzt. Sportlich setzten sich die Schweizer zwar durch, wurden von der UEFA aber nicht für die Gruppenphase zugelassen. Der Fußball-Weltverband FIFA hatte dem europäischen Verband in der Sache den Rücken gestärkt. Sion klagte vor dem CAS und verlor - nun auch in letzter Instanz vor dem Bundesgericht.

Der Club hatte für zwei Transferperioden keine Spieler unter Vertrag nehmen dürfen, weil er 2008 laut FIFA einen ägyptischen Torhüter zum Vertragsbruch angestiftet haben soll. Trotzdem holten die Schweizer Neuzugänge, ließen sie spielen und wurden disqualifiziert.

Weil der FC Sion den CAS in diesem Fall für nicht zuständig hielt und dessen Unabhängigkeit gegenüber der FIFA in Zweifel stellte, zog er als letzten Schritt vor das Schweizer Bundesgericht. Im Zuge des Streits hatte Sion vergangene Saison in der Schweizer Liga bereits 36 Punkte Abzug hinnehmen müssen.