UEFA verbannt Fenerbahçe und Besiktas aus Europapokal

Nyon (dpa) - Der türkische Vizemeister Fenerbahçe Istanbul und Stadtrivale Besiktas sind vorerst von der europäischen Fußball-Bühne verbannt. Die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA verhängte die Urteile im Manipulationsskandal der Saison 2010/2011.

Demnach darf Fenerbahçe an den drei nächsten UEFA-Vereinswettbewerben, für die sich der Verein qualifiziere, nicht teilnehmen.

Das bedeutet, dass der Verein als Tabellenzweiter der türkischen Meisterschaft auch nicht zur Qualifikation der Champions League 2013/2014 antreten darf. Schon zur Spielzeit 2011/2012 war der Club - damals als Titelträger - nicht zur europäischen Meister-Liga zugelassen worden.

Besiktas, Tabellendritter in der abgelaufenen Saison der Süper Lig hinter Meister Galatasaray Istanbul und Fenerbahçe, wurde nun für die kommende Spielzeit aus der Europa League verbannt. Hintergrund für die Entscheidungen der Kontroll- und Disziplinarkammer war der Manipulationsskandal in der türkischen Liga in der Saison 2010/2011. Die Vereine können vor der UEFA-Einspruchskammer gegen das Urteil Protest einlegen.

Fenerbahçe war in der damaligen Saison Meister geworden. Der Club hatte sich den Titel erst am letzten Spieltag gegen Sivasspor den gesichert. Auch diese Partie verschoben worden sein. Im Zuge der Ermittlungen in dem Betrugsskandal, der den türkischen Fußball heftig erschüttert hatte, waren auch Haftstrafen gegen Vereinsfunktionäre verhängt worden. Insgesamt hatten sich 93 Angeklagten vor Gericht verantworten müssen.

Die UEFA griff nun konsequent durch. Auch im Fall von Beşiktaş. Dem Club und zwei Vereinsverantwortlichen wurde vorgeworfen, das Endspiel um den Türkischen Pokal 2011 abgesprochen zu haben. Damals gewann Beşiktaş mit 6:5 nach Elfmeterschießen gegen Istanbul Büyüksehir Belediyespor.

Neben den beiden Fällen aus Istanbul verhandelte die Kommission auch noch einen Verstoß gegen die Zulassungskriterien zu UEFA-Wettbewerben durch Steaua Bukarest. Der Club aus der rumänischen Hauptstadt darf nicht an einem UEFA-Vereinswettbewerb teilnehmen, für den er sich qualifiziert. Diese Sanktion sei für fünf Jahre zur Bewährung ausgelegt, teilte die UEFA mit.