Knallkörper-Werfer muss 2916 Euro an Fortuna zahlen
Düsseldorf. Fußball-Zweitligist Fortuna Düsseldorf erhält 2916 Euro aus einem Schadenersatzprozess gegen einen Knallkörper-Werfer. Der Zuschauer soll während des Spiels beim SC Paderborn am 15. Januar 2010 drei bis vier Knallkörper auf das Spielfeld geworfen haben.
27.06.2011
, 16:24 Uhr
Daraufhin war der Club vom DFB-Sportgericht zu einer Einzelstrafe von 10 000 Euro verurteilt worden.
In einem Prozess vor der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hatte der Fußballverein einen Schadenersatz in Anspruch genommen. In einem Vergleich einigten sich die Parteien nun auf Zahlung von 2916 Euro. Dies teilte das Landgericht am Montag mit.