Neue Regel Fußballamateure in NRW erhalten Punktabzug bei Nichtantritt
Duisburg · Amateurfußballvereine in Nordrhein-Westfalen, die in der Schlussphase einer Saison nicht mehr zu ihren Pflichtspielen antreten, werden künftig mit Punktabzug bestraft.
Wie der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) am Dienstag bestätigte, hat der Beirat des WDFV für seine Spielordnung verabschiedet, dass Spielverzicht oder Nichtantreten nach dem 1. Mai eines jeden Spieljahres zum Abzug von drei Punkten pro Spiel für die betroffene Mannschaft in der folgenden Saison führt. Maximal ist ein Abzug von neun Punkten pro Saison möglich.
Bislang wurden Mannschaften, die nicht angetreten sind, nur mit einer negativen Spielwertung und einem Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro bestraft. Dieses Strafmaß hat weiterhin Bestand. Die Änderung in der WDFV-Spielordnung tritt zum 1. Juli 2019 in Kraft und gilt in NRW für den gesamten Ligenbetrieb im Seniorenfußball inklusive der Regionalliga abwärts.
Zudem wurde für die WDFV-Spielordnung festgelegt, dass in allen Pflichtspielen im Amateurbereich vier Spieler ausgewechselt werden dürfen. Dieser Austausch ist an keine Voraussetzung gebunden.