Public Viewing Gelockerter Lärmschutz für kollektiven WM-Jubel

Berlin (dpa) - Um das abendliche Public Viewing während der Fußball-Weltmeisterschaft zu ermöglichen, werden im Sommer wieder die deutschen Lärmschutzregeln gelockert.

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung, die die Open-Air-Übertragung der WM-Spiele auf Großleinwänden auch nach 22.00 Uhr grundsätzlich erlaubt. „Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu Welt- und Europameisterschaften einfach dazu“, erklärte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Der Bundesrat muss dieser Ausnahmeregelung noch zustimmen, was allerdings als sicher gilt.

Normalerweise ist ab 22.00 Uhr allenfalls Lärm bis zu 55 Dezibel erlaubt. Weil diese Marke beim öffentlichen Fußballgucken auf Fanmeilen und in Biergärten meist überschritten wird, gibt es seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bei großen Turnieren regelmäßig eine Ausnahmeregelung, die nach dem Endspiel wieder außer Kraft tritt. Im Einzelfall liegt die Entscheidung jedoch bei der jeweiligen Kommune, die zwischen dem öffentlichen Interesse am Fußballgucken und dem Schutz der Nachtruhe abwägen muss. Die WM in Russland beginnt am 14. Juni, das Finale wird am 15. Juli ausgetragen.