Lockerung der Lärmschutzregeln Public Viewing zur Fußball-WM wieder bis abends möglich
Berlin (dpa) - Auch zur Fußball-Weltmeisterschaft in diesem Sommer sind in Deutschland wieder Public-Viewing-Feste bis in den späten Abend möglich. Der Bundesrat stimmte einer Lockerung der Lärmschutzregeln zu, die das Bundeskabinett beschlossen hatte.
Freiluft-Übertragungen der WM-Spiele auf Großleinwänden sind während des Turniers dann auch nach 22.00 Uhr grundsätzlich erlaubt. Über konkrete Genehmigungen müssen noch die Kommunen entscheiden. Bei der WM in Russland trifft Deutschland in der Vorrunde am 17. Juni auf Mexiko (17.00 Uhr), am 23. Juni auf Schweden (20.00 Uhr) und am 27. Juni auf Südkorea (16.00 Uhr).
Umwelt-Staatssekretär Florian Pronold (SPD) sagte, jetzt komme es nur noch darauf an, dass die deutsche Mannschaft so spiele, dass von der Verordnung möglichst oft durch Jubelbekundungen zu später Stunde Gebrauch gemacht werden könne. Normalerweise ist ab 22 Uhr nur Lärm bis zu 55 Dezibel erlaubt.
Weil diese Marke beim öffentlichen Fußballgucken auf Fanmeilen und in Biergärten meist überschritten wird, gibt es seit der Fußball-WM 2006 in Deutschland bei großen Turnieren immer wieder Ausnahmeregelungen.
Die aktuelle Verordnung soll am 31. Juli wieder außer Kraft treten. Nach 22 Uhr können Begegnungen der DFB-Elf bei der WM (14. Juni bis 15. Juli) nur dann noch laufen, wenn sie bei K.o.-Duellen in die Verlängerung muss.