Gericht: Urteil gegen Hoeneß noch nicht rechtskräftig
München (dpa) - Das Oberlandesgericht München hat darauf hingewiesen, dass das Urteil gegen Steuersünder Uli Hoeneß weiterhin nicht rechtskräftig ist.
„Eine förmliche Verzichtserklärung auf Rechtsmittel ist bislang bei der Geschäftsstelle der zuständigen Strafkammer nach hiesigen Erkenntnissen noch nicht eingegangen. Eine solche Erklärung ist jedoch auch nicht erforderlich, da nach Verstreichen der Rechtsmittelfrist von einer Woche das Urteil auch ohne weitere Erklärungen seitens der Verfahrensbeteiligten in Rechtskraft erwächst“, hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Hoeneß hatte zuvor in einer persönlichen Erklärung seine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Steuerhinterziehung akzeptiert und war mit sofortiger Wirkung von seinen Ämtern als Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender des FC Bayern München zurückgetreten.
Die Staatsanwaltschaft München II hat noch keine Entscheidung über einen Revisionsantrag getroffen. „Sie hat mitgeteilt, hierüber frühestens Anfang nächster Woche zu entscheiden. Auch ihr steht die Rechtsmittelfrist bis zum 20.03.2014, 24 Uhr, offen“, hieß es in der Gerichtsmitteilung.