Prozess gegen Ribéry: Staatsanwalt fordert Freispruch

Paris (dpa) - Im Prozess gegen Franck Ribéry wegen bezahlten Sex mit einer Minderjährigen hat der Staatsanwalt einen Freispruch für den Bayern-Star und den mitangeklagten Fußball-Profi Karim Benzema gefordert.

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Er habe keine Beweise dafür, dass die französischen Nationalspieler das Alter der Escortdame Zahia D. gekannt hatten, als sie sich mit ihr trafen. Das sagte Staatsanwalt Jean-Julien Xavier-Rolai in Paris. Er plädiere für einen „schlichten und einfachen Freispruch“. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet.

Ribéry wird beschuldigt, 2009 der damals erst 17-Jährigen 700 Euro für Sex in einem Münchner Hotel bezahlt zu haben. Er beteuerte, das Alter des Mädchens nicht gekannt zu haben. Das bestätigte im Polizeiverhör auch Zahia D., die inzwischen als Dessous-Designerin arbeitet. Ribéry bestreitet, „Sex gegen Bezahlung“ gehabt zu haben.

Benzema soll der Anklage zufolge bereits 2008 mit dem damaligen Callgirl geschlafen haben. Zahia D. versichert, sie habe damals 500 Euro bekommen. Der Stürmer von Real Madrid bestreitet allerdings, jemals mit der jungen Frau zusammengekommen zu sein.

Für Beziehungen mit minderjährigen Prostituierten sieht das Gesetz in Frankreich eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren und eine Geldbuße von bis zu 45 000 Euro vor. Die Justiz muss allerdings nachweisen, dass die Betroffenen das Alter des Mädchens kannten. Sowohl Ribéry als auch Benzema waren beim Prozess nicht anwesend.