Gehaltsstreit: Einigung zwischen KFC und van der Luer noch nicht möglich

Krefeld. Der KFC Uerdingen und Ex-Trainer Eric van der Luer sind sich am Dienstag um 11.30 Uhr im Raum 251 des Arbeitsgericht Krefeld wieder begegnet. Der niederländische Fußballlehrer und der durch Dr. Stefan Kaiser vertretene KFC einigten sich bereits vor der Kammersitzung auf eine Auszahlung der van der Luer noch zustehenden Gehälter bis Juli.

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Des weiteren sollte der Ex-Trainer eine Fahrtkostenpauschale von umgerechnet 2000 Euro netto bekommen und eine Abfindung kassieren, die dem entspricht, was van der Luer für ein Jahr Tätigkeit als Trainer beim KFC noch zustehen würde. Die Kammer des Arbeitsgericht machte der Einigung aber einen Strich durch die Rechnung, da van der Luer vom Verein noch keine Kündigung erhalten hat.

Diese muss der Ex-Trainer aber zur Vermeidung einer Sperrfrist aber dem niederländischen Arbeitsamt vorlegen. Somit wurde die Verhandlung terminlos vertagt. Zunächst muss jetzt eine Kündigung bei van der Luer eingehen.

Danach kann nach Paragraph 278 Absatz sechs der Zivilprozessordnung ein gerichtlicher Vergleich auch dadurch geschlossen werden, dass die Parteien dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten oder einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht annehmen. Ein erneuter Termin vor dem Arbeitsgericht könnte somit vermieden werden.

Bereits anderthalb Stunden zuvor saß Dr. Stefan Kaiser im Arbeitsrechtsstreit zwischen Burak Kaplan und dem KFC schon einmal für den KFC als Rechtsbeistand im Saal Raum 352. Der ehemalige Mittelfeldspieler des KFC, vertreten durch seinen Anwalt, klagte gegen seinen Ex-Verein auf seit Februar ausstehende Gehaltszahlungen, Punkteprämien und Fahrtkosten.

Zudem ließ Kaplans Anwalt verlauten, dass der KFC ihm nie wie abgesprochen einen Minijob während seiner Zeit bei den Blau-Roten vermittelt hätte. Dem Vergleich zufolge muss der KFC Kaplan 5903 Euro nachzahlen. Die Parteien haben sich auf einen Vergleich geeinigt - Widerrufsvorbehalt für beide Seiten bis 29. Juli dieses Jahres.

Sollte eine der Parteien den Vergleich bis dahin widerrufen, wird ein Kammertermin bestimmt werden. Widerruft innerhalb der Frist niemand den Vergleich, wird er rechtskräftig und schließt das Verfahren endgültig ab.