Bundesverfassungsgericht Schutz für Fans oder Willkür? - Stadionverbote sind zulässig

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Fußball-Bund und den Proficlubs Rechtssicherheit beim vieldiskutierten Thema Stadionverbote gegeben. Der Ausschluss von Fans, die gewalttätig sind oder stören, verletzte nicht die Rechte der Betroffenen, entschieden die Richter.

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Warum gibt es Stadionverbote?

Beim DFB gibt es ausführliche Richtlinien zu Stadionverboten von der Bundesliga bis zur Regionalliga. Wichtigstes Ziel ist die Verhinderung von Ausschreitungen. Stadionverbote sollen präventiv wirken, sie sind keine strafrechtliche Sanktion. „Dazu gehört auch die Festsetzung von Stadionverboten gegen Personen, die ... in einer die Menschenwürde verletzenden Art und Weise oder sicherheitsbeeinträchtigend aufgefallen sind“, heißt es in den Richtlinien.

Welche Regeln gelten?

Stadionverbote fußen auf dem Hausrecht der Vereine. Es wird örtlich oder bundesweit ausgeübt. Der DFB listet eine ganze Reihe von Gründen für Stadionverbote auf. Darunter sind Gewalt, Nötigung, Haus- und Landfriedensbruch, Raub oder Diebstahl, das Mitbringen von Pyrotechnik oder Waffen sowie rechtsextremistische Handlungen.

Stadionverbote können in besonders schweren Fällen bis zu drei Jahre dauern, bei Wiederholungen auch bis zu fünf Jahre. In minderschweren Fällen, etwa Verstößen gegen die Stadionordnung, dauert ein Verbot nicht länger als zwölf Monate. Bevor ein Stadionverbot ausgesprochen wird, soll der Betroffene eine Stellungnahme abgeben dürfen.

Wie viele Fans sind betroffen?

Nach DFB-Angaben gab es Mitte 2016 gut 2350 Stadionverbote. Weil die Sanktionen zeitlich begrenzt sind, schwankt die Zahl ständig.

Warum befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema?

Ein Fan des FC Bayern München begleitete seinen Verein 2006 zu einem Auswärtsspiel beim MSV Duisburg. Nach Auseinandersetzungen zwischen den beiden Fangruppen wurde gegen den damals 16-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet und später wegen Geringfügigkeit eingestellt. Inzwischen erhielt er ein bundesweites Stadionverbot bis Ende 2008. Der FC Bayern München schloss ihn aus dem Verein aus und kündigte seine Jahreskarte.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht zu der Beschwerde?

Mit einer Verfassungsbeschwerde monierte der junge Mann einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich). Der Erste Senat wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Bundesweite Stadionverbote sind zulässig. Sie dürfen aber mit Blick auf das Gleichheitsgebot nicht willkürlich festgesetzt werden und müssen einen sachlichen Grund haben. Dafür reiche schon die Sorge, dass von einer Person die Gefahr künftiger Störungen ausgehe. (1 BvR 3080/09)

Wie reagiert der DFB auf dieses Urteil?

DFB-Präsident Reinhard Grindel begrüßt die Entscheidung der Karlsruher Richter. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat eine überragende Bedeutung und wird uns sicherlich auch bei den weiteren Gesprächen mit den Fanvertretern helfen“, sagte er. „An dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt jetzt niemand mehr vorbei. Die Praxis der Stadionverbote ist vollumfänglich bestätigt worden. Es gilt sie einzuhalten.“

Bewirken Stadionverbote etwas?

Das ist umstritten. Komplett verhindern können sie Ausschreitungen oder das Abbrennen von Pyrotechnik nicht, wie regelmäßig zu sehen ist. Nach gewalttätigen Vorfällen rufen Politiker und Funktionäre immer wieder nach harten Maßnahmen.

Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) sieht den Karlsruher Beschluss als Auftrag für die Vereine, bundesweite Stadionverbote für Gewaltfans konsequent durchzusetzen. „Gewalttäter und Chaoten, die friedliche Stadionbesucher verängstigen und Hass-Parolen verbreiten, haben in unseren Sportstätten nichts zu suchen“, sagte er.

Heribert Bruchhagen, langjähriger Vorstandschef der Frankfurter Eintracht und des Hamburger SV, sprach sich jedoch erst zu Beginn dieser Saison gegen ein ausschließlich hartes Durchgreifen aus. „Ich glaube nicht an rigide Strafen“, sagte er.

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte bezeichnet Stadionverbote auf ihren Internetseiten als rechtsstaatlich bedenklich, weil alleine das Einleiten eines Ermittlungsverfahrens ohne Prüfung des Sachverhalts dafür ausreiche. Viele Fanorganisationen bezweifeln grundsätzlich, dass Stadionverbote geeignet sind, mehr Sicherheit zu schaffen.

„Soziale Arbeitsstunden oder pädagogische Bewährungsauflagen wären sehr viel effektiver“, heißt es in einer Stellungnahme des Bündnisses „Pro Fans“. „Der Betroffene könnte somit weiterhin in der Fanszene integriert bleiben und auch von dieser in seiner Resozialisierung unterstützt werden. Warum also besteht der DFB nicht auf wirklich pädagogischer Prävention?“

„Pro Fans“ ist grundsätzlich für die Abschaffung der bundesweiten Stadionverbote, „da die Anwendung des örtlichen Stadionverbots und gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte völlig ausreichend sind“.